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Menschenrechtsschutz in der EU

Die Achtung der Menschenrechte sollte selbstverständlich sein. Neben unbestreitbaren Erfolgen in Europa wie dem Inkrafttreten der EU-Grundrechte-Charta und der Einrichtung der Grundrechteagentur zeigen aber politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen die Fragilität dieser Annahme.

Liegt die Ursache darin, dass Fortschritte auf formaler Ebene oft keine konkret spürbaren Verbesserungen für die Menschen gebracht haben? Dass viele die Menschenrechte und Grundrechte nur als abstraktes Konzept verstehen, das mit ihrem Leben nichts zu tun hat? Dass die Umsetzung in wirksame und praktische Instrumente, die einen Einfluss auf das tägliche Leben haben, nicht entsprechend ankommt?

Die Veranstaltung MENSCHENRECHTSSCHUTZ IN DER EU: DIE UMSETZUNG DER EU-GRUNDRECHTECHARTA IN DEM MITGLIEDSSTAATEN stellt den Grundrechtebericht 2017 vor und stellt sich der Frage nach der Umsetzung von Grundrechten in einem politischen Umfeld, das zunehmend nicht nur bestimmte Rechte in Frage stellt, sondern das Konzept einer auf Rechten fußenden Politik an sich.

Der Vortrag von GABRIEL N. TOGGENBURG (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte), „Das Leben der Charta auf nationaler Ebene“ wird ergänzt von Statements der Grazer Experten zum österreichischen Beitrag zum Grundrechtebericht (MARKUS MÖSTL, ETC Graz), zur Grundrechtsverantwortung nationaler Gerichte (HANS-PETER FOLZ, Universität Graz) und zur Unteilbarkeit von Menschen- und Minderheitenrechten (JOSEF MARKO, Universität Graz)

Begrüßung: STEFAN STORR, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität Graz
Moderation: GERD OBERLEITNER, UNESCO Chair für Menschenrechte und Menschliche Sicherheit, UNI-ETC, Universität Graz
Termine
20. Oktober 2017, 16:00 Uhr
Weitere Informationen
ORT: Sitzungszimmer SZ 15.21, RESOWI A 2, Universitätsstraße 15, 8010 Graz
Veranstaltungsort/Treffpunkt