Kinderkultur, Jugendkultur


Was ist Kinderkultur? Was ist Jugendkultur? Wie eng bzw. wie weit die jeweiligen Begriffe definiert werden, hängt vom jeweiligen Gesamtkontext und vor allem von der Einstellung der Menschen ab. Die Bandbreite ist eine sehr große und nicht zu vereinheitlichen. Kinderkultur ist nicht Jugendkultur. Die beiden unterschiedlichen Bereiche wurden zwar in einer Kategorie zusammengeschlossen, es wird jedoch gerade durch die Tatsache, dass ein eigener Fachbeirat installiert wurde, auf die jeweiligen unterschiedlichen Anforderungen der Gruppen ein besonderes Augenmerk gelegt.

Da es sich um keine "Sparte" handelt, sondern um ein altersbedingtes Querschnittsthema, ist es möglich, in anderen Sparten wie z. B. Populär Musik, Theater, Literatur etc. für die beiden Bereiche Schwerpunkte, z. B. als "Ausbildungsförderung" oder "Initialförderung" zu setzen. Ein alle inhaltlichen Felder übergreifendes Generationenthema kann als Chance genutzt werden, den Blick für spezielle Perspektiven zu schärfen.

Die Notwendigkeit einer künstlerischen Ausbildung steht außer Frage, auch als persönlichkeitsbildendes Gegenmittel zu einer medialisierten Freizeitgesellschaft. Genauso wichtig ist es, jungen Menschen die Möglichkeit und den Raum zu geben, ihre Kreativität auszuleben und sie in einer Phase zu unterstützen, in der sie die wenigsten finanziellen Mittel zur Verfügung haben.
Der Fachbeirat beachtet besonders folgende sparten- und szenenadäquate kulturpolitische Ziele: Pädagogische, soziokulturelle Ausrichtung, Widerständigkeit gegenüber medialem Mainstream, Teilnahmemöglichkeit der Bevölkerung, Zugänglichkeit, Publikumsakzeptanz und vor allem Kreativitätsförderung.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Aufführungen, Ausstellungen, Lesungen etc., zu fördern.

Termine 2024


Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

SERVICE für Initiativen, die um Jahresförderungen für das Jahr 2025 ansuchen, bzw. für Projekte, die im ersten Quartal 2025 stattfinden – Einreichung bereits bis 15.9.2024 für 2025 möglich!

Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2025, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum - aus diesem Grund verlängerten - Einreichtermin 15.9.2024 einreichen zu können. Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2024 für das Jahr 2025 vorbewertet und bei Zusage bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2024. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2024 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2025 möglich.

Für jene, die diesen Einreichtermin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2025.

Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.

Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.


KONTAKT:
Konrad Stachl
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4924
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: konrad.stachl@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

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