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Künstler*innenateliers der Stadt Graz in der Puchstraße

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.3.2012 wurden Räumlichkeiten in der Puchstraße 17–21 angemietet, um Künstler*innenateliers einzurichten. Im Jänner 2015 wurden vierzehn bezugsfertige Ateliers auf drei Jahre (mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Jahre) zur Vergabe bereitgestellt und ausgeschrieben. Vergeben wurden diese auf Basis eines Beschlusses des Stadtsenates vom 29.8.2014 nach Vorbewertung externer Expert*innen. Die Vergabe der verfügbaren Ateliers wird ab sofort neu ausgeschrieben.

Eine Jury wird unter den Bewerber*innen eine Auswahl treffen. Für die derzeit noch belegten Räume wird eine Warteliste mit den ausgewählten Bewerber*innen eingerichtet.
Das Gremium fokussiert auf die künstlerische Sparte Bildende Kunst (Fotografie, Malerei und Grafik, Bildhauerei, Video, Film, Multimedia, Design, Architektur). Ein wichtiges Kriterium ist die „künstlerische Relevanz“ der eingereichten Projekte.
Es soll eine Ausgewogenheit der verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter, Diversität, spartenübergreifender künstlerischer Ansätze berücksichtigt werden. Überwiegend sollen Künstler*innen nach der Kleinstverdiener*innenregelung zum Zug kommen. Die Einzelvergaben erfolgen auf Basis von Jurybewertungen durch den Kulturreferenten der Stadt Graz, Herrn Stadtrat Dr. Günter Riegler.

Bewerbungen mit folgenden Unterlagen:
Einreichformular mit Portfolio bitte an: kulturamt@stadt.graz.at, Betreff: „Bewerbung Atelier 2020“.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Frau Maga Bettina Messner, Kulturamt Stadt Graz, bettina.messner@stadt.graz.at.

Ende der Bewerbungsfrist: 31.05.2020 (24:00 Uhr)