Förderungen allgemein
Die Stadt Graz versteht kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche
Leistungen als unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Durch die
Vergabe von Subventionen bzw. Mitfinanzierungen sollen
förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt
sowie Projekte, Initiativen und kulturelle Institutionen unter
optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden.
Gefördert werden über die bekannten Bereiche des kulturellen Schaffens
hinaus auch spartenübergreifende Projekte bzw. solche, die in
inhaltlichen Grenzbereichen angesiedelt sind.
Der Subventionsrahmen wird vom Grazer Gemeinderat in seinen
alljährlichen Budgetbeschlüssen festgelegt. Stadtregierung oder Stadtsenatsreferent/In
entscheiden - je nach Höhe - über die Vergabe und stützen sich dabei
auf die Vorlagen und Vorschläge des Kulturamtes, die aufgrund
begründeter Ansuchen und Finanzierungspläne ausgearbeitet werden.
Die Richtlinien zur Vergabe von Subventionen wurden in einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 9. Dezember 1993 als
Subventionsordnung
festgelegt. Diese Richtlinien beruhen auf dem
Bekenntnis, "förderungswürdige Anliegen zum Zwecke des Gemeinwohls nach
Maßgabe der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen des Voranschlages zu
unterstützen".
Geänderte Subventionsordnung
Der Gemeinderat hat Änderungen bzw. Ergänzungen des § 6 der Subventionsordnung beschlossen. Diese Änderungen betreffen:
- Formen der Verwendungsnachweise
- Fristen zur Erbringung von Verwendungsnachweisen
- Anhang A zu § 6 Abs 2 "Richtlinien für die Abrechung von Subventionen"
Die Änderungen treten mit 1. August 2006 in Kraft.
Abrechnungsrichtlinien
Subventionen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Ein
entsprechendes
Subventionsansuchen
ist an den Kulturstadtrat und/oder an das Kulturamt, Mag. Abt. 16, zu richten.
Erleichterung in Kommunikation mit Grazer Kulturamt:
Nach Möglichkeit bitte nur elektronische Korrespondenz
Das Kulturamt der Stadt Graz hat inzwischen zur Gänze auf
elektronische Aktenführung umgestellt. Die Amtsleitung mit den MitarbeiterInnen ersucht daher, soweit Daten (Projektdarstellungen, Jahresberichte etc.) elektronisch vorhanden sind, diese ebenso wie die Korrespondenz nach Möglichkeit
ausschließlich per Mail zu übermitteln.
Bitte zu beachten, dass das Grazer Kulturamt grundsätzlich Schreiben nur noch elektronisch an die zuletzt im Subventionsformular angegebene Mail-Adresse befördert.
Sowohl in der Wissenschafts- als auch in der Kulturförderung wird ein
Graz-Bezug, sei es des/der Ansuchenden selbst oder inhaltlicher Natur,
jedenfalls vorrangig behandelt.
Weitere Details bezüglich Förderungen, die einzelnen Sparten betreffend, finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.
Service für SubventionswerberInnen
Das Kulturamt entspricht den im 2. Kulturdialog getätigten Anregungen
und gibt für SubventionswerberInnen Einreichfristen bekannt,
die von den Fachbeiratssitzungen abhängig sind.
Die Fachbeiratssitzungen 2013 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar, Mai und Oktober. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 21.1., 22.4. und 23.9.2013 einzureichen.
Wenn Subventionsansuchen zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in der Subventionsordnung genannten Subventionsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
Leistungsstandard
Wenn Subventionsansuchen zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in der Subventionsordnung genannten Subventionsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
Die Überprüfung kann nicht vom Amt aus erfolgen, bei gegebenem Anlass wird prompt reagiert.
Nähere Informationen über
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