Termine/Fristen

Einreichtermine für Förderungen

Das Kulturamt entspricht den im 2. Kulturdialog getätigten Anregungen und gibt für Förderungswerber:innen Einreichfristen bekannt, die von den Fachbeiratssitzungen abhängig sind.

Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.

Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.

Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.

Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.

Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.

Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.

Auszahlungstermine von Förderungen

Grundsätzlich ist der Auszahlungstermin von Förderungen immer der 23. des auf die schriftliche Zusage des Stadtrates für Kultur und Wissenschaft folgenden Monats (im Dezember ist es der jeweilig letzte Banktag vor dem Heiligen Abend).

Eine Auszahlung ist ausschließlich nach Einlangen des Verwendungsnachweises und einer Bestätigung der Abrechnung für etwaige Förderungen des vorangegangenen Jahres möglich!

Abweichungen davon können im Einzelfall beschlossen werden.

Abrechnungstermine von Förderungen

In der Förderungsrichtlinie der Stadt Graz heißt es im § 17 (8):

Die Vorlage von Verwendungsnachweisen hat zu erfolgen:

- bei Jahresförderungen bis zum 31.3. des der Förderungsgewährung folgenden Kalenderjahres,
- bei Projekt- und Saisonförderungen bis spätestens 3 Monate nach Projektende bzw. Saisonende
- bei Institutionen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschafts- bzw. Rechnungsjahr (z. B. Universitäten) bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des jeweiligen Wirtschafts- bzw. Rechnungsjahres.

(Eine Fristerstreckung durch die Förderungsstelle ist zulässig.)

- Bei mehrjährigen Vorhaben ist jeweils bis 31.3. eine Zwischenabrechnung für das vergangene Jahr vorzulegen.

Einreichtermine Ausschreibungen

Kontakt

Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel: +43 316 872 4901
Mobil: 0664 60872 4901
e-mail: kulturamt@stadt.graz.at