Kunstpreis der Stadt Graz
Allgemeines / Jury / Richtlinien
Der Kunstpreis der Stadt Graz wird seit 1986 alle zwei Jahre in Würdigung und Anerkennung des künstlerischen Gesamtschaffens auf dem Gebiet der bildenden Kunst an eine/n bildende/n Künstler:in vergeben.
Der Kunstpreis der Stadt Graz ist ab 2020 mit Euro 15.000,-- dotiert.
Der Kunstpreis der Stadt Graz wird wie die meisten Preise im Kulturbereich der Stadt Graz nicht ausgeschrieben. Die Juror:innen, die sich sehr nachhaltig mit den jeweiligen Kunstsparten auseinandersetzen, nominieren Kandidat:innen und einigen sich dann in Jurysitzungen über den oder die Kandidat:in.
Die Vergabe-Jury besteht aus drei Jurymitgliedern.
- Maga Kathrin Bucher-Trantow
- Mag. Günther Holler-Schuster
- Mag. Thomas D. Trummer
Richtlinien für die Zuerkennung des Kunstpreises der Stadt Graz
Kunstpreisträger 2024
Bisherige Kunstpreisträger:innen
2022 - Milica Tomić
Begründung der Jury
Zum Video
2020 - Künstler:innenduo Ruth Anderwald + Leonhard Grond
Begründung der Jury
Zum Video
2018 - Azra Akšamija
Begründung der Jury
2016 - Wolfgang Buchner
Begründung der Jury
2014 - Klaus Mosettig
Begründung der Jury
2012 - Fritz Panzer
Begründung der Jury
2010 - G.R.A.M.
Begründung der Jury
2008 - Sonja Gangl
Laudatio von Drin Gertrude Celedin
Begründung der Jury
2006 - Gerwin Peter Hoffmann
Begründung der Jury
2004 - Erwin Wurm
Begründung der Jury
2002 - Werner Reiterer
Begründung der Jury
Laudatio
2000 - Michael Kienzer
1998 - Intro-Graz-Spection
1996 - Jörg Schlick
1994 - Michael Schuster
1992 - Hartmut Skerbisch
1990 - Werner Schmeiser
1988 - Richard Kriesche
1986 - Günter Brus
geändert Jänner 2025