Kinderkultur, Jugendkultur
Allgemeines
Was ist Kinderkultur? Was ist Jugendkultur? Wie eng bzw. wie weit die jeweiligen Begriffe definiert werden, hängt vom jeweiligen Gesamtkontext ab. Die Bandbreite ist eine sehr große und nicht zu vereinheitlichen. Kinderkultur ist nicht Jugendkultur.
Da es sich um keine "Sparte" handelt, sondern um ein altersbedingtes Querschnittsthema, ist es möglich, in anderen Sparten wie z. B. Populär Musik, Theater, Literatur etc. für die beiden Bereiche Schwerpunkte, z. B. als "Ausbildungsförderung" oder "Initialförderung" zu setzen. Ein alle inhaltlichen Felder übergreifendes Generationenthema kann als Chance genutzt werden, den Blick für spezielle Perspektiven zu schärfen.
Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Aufführungen, Ausstellungen, Lesungen etc., zu fördern.
Der Fachbeirat beachtet besonders folgende sparten- und szenenadäquate kulturpolitische Ziele: Pädagogische, soziokulturelle Ausrichtung, Widerständigkeit gegenüber medialem Mainstream, Teilnahmemöglichkeit der Bevölkerung, Zugänglichkeit, Publikumsakzeptanz und vor allem Kreativitätsförderung.
Fachbeirat / Kriterien
Fachbeirat
- DIin Katja Hausleitner
- Maga Dagmar Stehring, Next Liberty, Graz
- Mag. Christian Theiss
Kriterien
Als vorrangige Ziele des Fachbeirates Kinderkultur, Jugendkultur wurden definiert: Graz-Bezug, Qualität, Vielfaltsicherung, Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, Kontinuität, Stimmigkeit im Kulturgefüge der Stadt, Potential zur (über-)regionalen Vernetzung, Kostenbewusstsein.
- Qualität
- Stimmigkeit, Konzept inkl. Kostenbewusstsein
- Potential zur (über-)regionalen Vernetzung
- Qualitative und quantitative Publikumsresonanz
- Kommunikationskonzept
- Kontinuität (wird bei Einzelprojekten nicht bewertet)
- Drittmittelfinanzierung
- Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt
Für Details siehe:
Geschäftsordnung für den Grazer Fachbeirat Kinder- und Jugendkultur
Förderungsantrag / Logo / Termine
Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.
Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.
Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.
Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.
Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.
Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.
Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.
Kontakt
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4924
Mobil: 0664 60872 4924
e-mail: konrad.stachl@stadt.graz.at
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at