Bildende Kunst (inkl. Fotografie), Design, Architektur
Allgemeines
Bildende Kunst ist ein umfassender Bereich, der sich anhand eines erweiterten Kunstbegriffs definiert. Diese Sparte subsummiert die klassischen bildnerischen Möglichkeiten wie Malerei und Bildhauerkunst, Design und Architektur, sowie das Feld der Fotografie und den Bereich der Rauminstallationen.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf zeitgenössischen innovativen Projekten, wobei die Idee und das Konzept im Vordergrund stehen. Die Beurteilungen erfolgen im Bewusstsein, dass in der heutigen Praxis des "cross overs" eine Sparteneinteilung immer schwieriger wird und deshalb die Grenzen vor allem zu den Bereichen "medienkünstlerische Praxis" und "Spartenübergreifendes" immer mehr verwischen.
Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen im bildnerischen Bereich oder im Bereich der Architektur oder auch ein Einzelprojekt von Künstler:innen zu fördern. Ebenso besteht die Möglichkeit, um Katalog- oder Atelierförderung anzusuchen.
Fachbeirat / Kriterien
Fachbeirat Bildende Kunst, Design, Architektur
- Dipl. Arch. Prof. Mark Blaschitz
- DI Markus Bogensberger, Baukulturkoordinator
- Drin Monika Holzer-Kernbichler, Kunsthistorikerin
- Evelyn Kraus, Kunst- und Kulturarbeiterin
Erweiterter Fachbeirat Bildende Kunst
- Dipl. Arch. Prof. Mark Blaschitz
- DI Markus Bogensberger, Baukulturkoordinator
- Drin Monika Holzer-Kernbichler, Kunsthistorikerin
- Evelyn Kraus, Kunst- und Kulturarbeiterin
-
Margarethe Makovec, Kunstverein
Kriterien
Als vorrangige Ziele des Fachbeirates Bildende Kunst, Design, Architektur wurden definiert:
Graz-Bezug, Qualität, Vielfaltsicherung, Professionalität,
Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, Kontinuität und
Nachhaltigkeit sowie Stimmigkeit im Kulturgefüge der Stadt.
Die Bewertung in der jeweiligen Fachbeiratssitzung erfolgt entlang folgenden Kriterien:
- Idee, Konzeption, Aufgabenstellung
- Qualitätsanspruch
- Eigenständigkeit und Originalität
- Potential zur (über-) regionalen Vernetzung
- Nachhaltigkeit, Kontinuität (wird bei Einzelprojekten nicht bewertet)
- Kommunikations- und Vermittlungskonzept
- Kostenbewusstsein
- Drittmittelfinanzierung
- Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt
Für Details siehe:
Geschäftsordnung für den Grazer Fachbeirat Bildende Kunst, Design, Architektur
Förderungsantrag / Logo / Termine
Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.
Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.
Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.
Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.
Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.
Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.
Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.
Kontakt
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4921
Mobil: 0664 60872 4921
e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at