Populäre Musik und Jazz

Allgemeines

Ein Tag der Stille, ohne jede Musik, ist für uns heute kaum denkbar.
Ein Splitting zwischen "Populärer Musik" und "Ernster Musik" musste bezüglich der Einteilung der Fachbeiratsgremien aufgrund der Fülle von Musikformen vorgenommen werden und geschah aus strukturellen Gründen.

"Populär" entspricht in diesem Zusammenhang nicht mehr dem "Mainstream-Gedanken", sondern bezieht sich in Relation zum klassischen Repertoire, auf eine zeitgenössische junge Musik-Szene, die sich zwischen "FM4-Musik" und Independent-Formen bewegt.

Jazz - von klassisch bis zur freien Improvisation - ist ein in Graz dominanter und herausragender Bereich und deckt mit seinen international geachteten Ensembles daher auch einen großen Teil dieser Kategorie ab.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Musikgruppen, -gemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Musiker:innen bzw. Komponist:innen, z. B. Aufführungen etc., zu fördern. CD-Ankäufe zählen ebenso zu den Unterstützungsmaßnahmen.

Fachbeirat / Kriterien

Fachbeirat

  • Simon Hafner
  • Maga Ute Pinter, Veranstalterin von "open music", Generalsekretärin von "IMPULS"
  • Bernhard Steirer, Kulturmanagement, Veranstalter von "elevate"

Kriterien

Als vorrangige Ziele des Fachbeirates Populäre Musik, Jazz wurden definiert:
Graz-Bezug, Qualität, Vielfaltsicherung, Professionalität, Innovationsfähigkeit, Gegenwartsbezug und Offenheit, Kontinuität und Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Stimmigkeit im Kulturgefüge der Stadt, Potential zur überregionalen Vernetzung, Drittmittelfinanzierung (Bund, Land, Sponsor:innen), interdisziplinärer und konzeptioneller Ansatz.

  • Originalität, Besonderheit, Innovation
  • Professionalität und Qualitätsanspruch
  • Konzept und Umsetzung
  • Potential zur (über-)regionalen Vernetzung
  • Qualitative und quantitative Publikums-/Szenenresonanz
  • Kommunikations- und Vermittlungskonzept
  • Kostenbewusstsein
  • Nachhaltigkeit, Kontinuität (wird bei Einzelprojekten nicht bewertet)
  • Drittmittelfinanzierung
  • Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt

Geschäftsordnung für den Grazer Fachbeirat Populäre Musik

Förderungsantrag / Logo / Termine

Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.

Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.

Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.

Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.

Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.

Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.

Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.

Kontakt

Konrad Stachl
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4924
Mobil: 0664 60872 4924
e-mail: konrad.stachl@stadt.graz.at

Abteilungsleiter
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

geändert: Juli 2025