Wissenschaft und Forschung
Allgemeines
Spätestens seit Descartes wurden die Künste vom Bereich der theoretischen Wahrheit der Wissenschaft getrennt. Während Kunstförderung als kulturstaatliche Verpflichtung gesehen wird, wird die Förderung der Wissenschaft als Investition in den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt begriffen.
Die Stadt Graz stellt den vier Grazer Universitäten, der
Karl-Franzens-Universität, der
Technischen Universität, der
Medizinischen Universität und der
Universität
für Musik und Darstellende Kunst jährlich aus dem Budget finanzielle Mittel zur Verfügung, die auf Vorprüfung der Rektor:innen/Vizerektor:innen an die jeweiligen Institute vergeben werden.
Es werden weiters universitäre Institutsprojekte sowie Projekte von Einrichtungen im Nahbereich der Universitäten, von außeruniversitären Institutionen und wissenschaftlichen Vereinigungen gefördert. Für Einzelpersonen besteht die Möglichkeit einer Unterstützung von wissenschaftlichen Publikationen, die im Rahmen von Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen veröffentlicht werden.
Rektor:innen- und Vizerektor:innenbeirat / Kriterien
Vize-/Rektor:innenbeirat
Für den Bereich Wissenschaftsförderung ist ein gesondertes Gremium eingerichtet worden, welches durch die Rektor:innen und Vizerektor:innen der vier Universitäten gebildet wird. Der Beirat steht, wie die Fachbeiratsgremien für die Kulturförderungen, beratend Verfügung.
Aus Gründen der gezielten Förderung der universitären Forschung verpflichten sich die Antragsteller:innen, ihre Anträge parallel an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen einzureichen. Jene Projekte, die nicht parallel bei den zuständigen Universitätsstellen eingereicht wurden, werden bei der Begutachtung zurückgestellt. Universitätsnahe Institutionen und wissenschaftliche Vereinigungen sind von dieser Vorgangsweise ausgenommen.
Die Rektoren-/Vizerektor:innen-Fachbeiratsberatungen finden quartalsweise statt.
Kriterien
- Graz-Bezug
- Gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz
- Kooperationsprojekte von Grazer Forscher:innen mit Partner-Organisationen
- Nachwuchsförderung
- Innovationsförderung durch Pilotprojekte und Anschubfinanzierung für weiterführende Initiativen
- Förderung der Druckkosten für wissenschaftliche Publikationen von Einzelpersonen (Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen). Bedingung: Open Access - zumindest des Authors Manuscript
- Initiativen zur Stärkung des Public-to-Science-Dialogs
Nicht aus dem Wissenschaftsbudget gefördert werden können: Infrastruktur, Publikationen und Festschriften, Kongresse, Symposien, Workshops und Tagungen.
Förderungsantrag / Logo / Termine
Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.
Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.
Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.
Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.
Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.
Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.
Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.
Kontakt
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4925
Mobil: 0664 60872 4925
e-mail: markus.ebner@stadt.graz.at
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at
Spezialforschungsbereiche (SFB)
- SFB Mathematical Optimization and Applications in Biomedical Sciences (MOBIS)
- SFB LIPID HYDROLYSIS
https://www.medunigraz.at/lipid-hydrolysis/
Ausgelaufene Spezialforschungsbereiche
- SFB Lipotox (Lipotoxicity)
- MedUni Graz: Projekt Biobank
- SFB "Biokatalyse"
- SFB "Biomembranen"
- SFB "Elektroaktive Stoffe"
- SFB "Moderne - Wien und Zentraleuropa um 1900"
- SFB "Optimierung und Kontrolle"
Kompetenzzentren mit ausgelaufenen Förderungen
- Evolaris eBusiness, www.evolaris.net
- KNOW-Center, www.know-center.at
- Akustikkompetenzzentrum
- Angewandte Biokatalyse Kompetenzzentrum
- Kompetenzzentrum für umweltfreundliche Stationärmotoren (LEC)
- vif - Das virtuelle Fahrzeug, www.virtuellesfahrzeug.at
Das Wissenschaftsressort fördert auch private Museen und Sammlungen.